Ebenfalls kein Verladen und Freimachen, Verkäufer muss Ware am vereinbarten Ort bereitstellen, Ebenso sorgt der Verkäufer für Prüfung der Waren, Verpackung und Freimachung der Ware, Verkäufer ist folglich für Verladung zuständig, Käufer sorgt für Haupttransport, Durchfuhr und entsprechend auch für die Einfuhr, Verkäufer trägt Kosten für Verpackung, Transport zum Verschiffungshafen sowie Freimachung zur Ausfuhr, ist demgemäß nur für die Seefracht geeignet, Verkäufer muss Ware an Bord des Schiffes im vereinbarten Hafen liefern, Verkäufer trägt Kosten für Verpackung und ebenso für Freimachung, demzufolge nicht geeignet, wenn Ware dem Frachtführer vor dem Verladen übergeben wird, Verkäufer muss Ware auf seine Kosten an Bord des Schiffes bringen, Verkäufer trägt ebenfalls Kosten für Verpackung und Freimachung zur Ausfuhr, hingegen nicht geeignet, wenn Ware dem Frachtführer vor dem Verladen übergeben wird, Verkäufer muss Ware an Bord des Schiffes bringen, Außerdem trägt der Verkäufer die Kosten für den Transport zum Zielhafen, Verkäufer trägt infolgedessen Kosten für Verpackung und Freimachung zur Ausfuhr, Verkäufer muss zudem Versicherung für Transport abschließen, Verkäufer muss Ware an Frachtführer liefern, Überdies übernimmt der Verkäufer die Kosten für den Transport an den Zielort, Verkäufer trägt außderdem Kosten für die Verpackung und Freimachung zur Ausfuhr, Weiterhin übernimmt Verkäufer Kosten für den Transport an den Zielort, Verkäufer trägt ebenfalls Kosten für die Verpackung und Freimachung zur Ausfuhr, Zudem muss Verkäufer Versicherung für Transport abschließen, Verkäufer muss Ware entladebereit am vereinbarten Abholort bereitstellen, Verkäufer trägt dazu Kosten für die Freimachung zur Ausfuhr, jedoch nicht für die Einfuhr, außerdem für mehrere Transportmittel innerhalb eines Transportes geeignet, Verkäufer muss Ware entladen und am vereinbarten Zielort bereitstellen, Des Weiteren trägt Verkäufer Kosten für die Freimachung zur Ausfuhr, jedoch nicht für die Einfuhr, Verkäufer trägt ebenso alle Kosten und Gefahren, die beim Transport zum Zielort anfallen, Kurzum: maximale Verpflichtung des Verkäufers, Verkäufer trägt dementsprechend alle Kosten (inklusive Einfuhr) und Gefahren, die beim Transport zum Zielort anfallen, Verkäufer stellt Käufer Ware am vereinbarten Ort entsprechend bereit, Gefahr geht anschließend auf den Käufer über, Käufer trägt ebenfalls Kosten für Transport, Verkäufer hingegen stellt Ware bereit und übergibt sie zusätzlich Frachtführer/Abholer, Verkäufer übernimmt zudem Ausfuhr, Verzollung und Nachweise für Export, Käufer kümmert sich schließlich um Weitertransport, Gefahr geht dementsprechend in Land über, in dem die Fracht versendet wird, Verkäufer trägt einerseits Kosten und andererseits Gefahren bis zum vereinbarten Zielort, Einige Incoterms gelten ausschließlich für die, Gefahrgut- und Pharmatransporte / Trockeneis Transporte, Versand-Dokumente international und Zahlungsverkehr, Spezialverschiffung / Projektverladung Import und Export, Pharmatransporte & Kühlcontainertransporte, Unabhängige Zollagentur & Fiskalvertreter.